Der Markt Nordheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminier-ungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de ) durch. Eine förmliche Aus-schreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Ver-gabekammern nicht eröffnet ist.
Die Frist zur Abgabe eines Angebots wird auf den 01.03.2018, 12 Uhr verlängert.
Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei
Dr. Först Consult
Am Trog 5a
97076 Würzburg
Tel.: 0931 99 165 16
Fax: 0931 99 165 18
E-Mail: info@foerst-consult.de
oder in der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim
Herrn Werner Unser
Tel.: 09842 207-40
Fax: 09842/207-32
Mail: werner.unser@uffenheim.de
Der Markt Nordheim hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.
Darstellung der Breitbandverfügbarkeit
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Nordheim gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Markt Markt Nordheim, Ulsenheim 75, 91478 Markt Nordheim | Telefon: 09842 / 694 99 20
E-Mail: Gemeinde@Markt-Nordheim.de